Nach § 13 Landesverfassungsschutzgesetz Baden Württemberg ist es möglich eine Auskunft über evtl. gespeicherte Daten über die eigene Person beim Landesamt zu erhalten. Wie mein Schreiben zeigt, wurden wohl keine Daten über mich gespeichert. Ob das der Wirklichkeit entspricht kann ich natürlich nicht überprüfen.
Etwas seltsam finde ich es allerdings schon, dass der VS angesichts der gelaufenen politischen Aktionen von mir NICHTS gespeichert haben will.
